Unfall im Ausland
Ein Unfall im Urlaub? Man wünscht es niemanden, aber wenn es dann passiert ist …
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Ein Unfall im Urlaub
Nichts kann man weniger gebrauchen als einen Unfall im Ausland! Denn neben der fremden Sprache gelten oftmals auch andere Regeln als auf deutschen Strassen!
Worauf Sie achten müssen und wer Ihnen helfen kann:
Unfallstelle absichern
Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen. In vielen Ländern (Italien, Spanien, Belgien, Österreich, Kroatien) gilt Warnwestenpflicht!
Erste Hilfe leisten
Verletzte versorgen und den Rettungsdienst rufen.
Polizei verständigen
In Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, der Slowakei und Tschechien grundsätzlich! Ansonsten bei Personen- und schweren Sachschaden. Wenn Sie mit dem Unfallgegner keine Personalien austauschen können, dann bestehen Sie auf polizeilichen Unfallbestätigung und eine Durchschrift des Unfallprotokolls.
Personalien
Name, Anschrift des Fahrers, Kennzeichen, Versicherungsdaten notieren. Gut: mehrsprachiger Europäischer Unfallbericht. Denn gibt es z.B. beim ADAC.
Versicherung
Die grüne Versicherungskarte ist in EU-Staaten nicht erforderlich, aber von Vorteil. Sie enthält Angaben zur Schadensabwicklung und die Telefonnummer der „Grüne Karte“ Büros.
Tipp: Angaben zur Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs finden sich in einigen Ländern auf einer Plakette an der Windschutzscheibe (Italien, Frankreich und Spanien).
Unfallzeugen
Anschriften aufschreiben. Zeugen bitten, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten. Unfallstelle und Schäden fotografieren. Wichtig: Auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis unterschreiben!
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Tags: Italien, Kroatien, Österreich, Spanien, Urlaub
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